Startseite Privat-Rechtsschutz Grundsätzliches
|
 |
 |
Das gilt für alle Rechtsschutz-Verträge der RU |
|
Geltungsbereich |
Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.
Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe besteht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:
Europa und den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten (das sind: Der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko), auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira. Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro besteht, soweit das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt. |
Wartezeit |
Bei den Produkten der Rechtsschutz Union gibt es nur in den Leistungsarten
- Arbeits-Rechtsschutz und - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
eine Wartezeit von drei Monaten. |
Selbstbeteiligung |
Neben der Generellen Selbstbeteiligung von 200 Euro bietet die Rechtsschutz Union Ihnen weitere SB-Möglichkeiten, damit Sie Ihren Rechtsschutz-Versicherungs-Vertrag nach Ihren Wünschen gestalten können. |
Vorteile bei Verträgen mit SB |
1. SB-Begrenzung: Die SB wird je Schadenereignis - auch bei mehreren Leistungsarten - nur einmal berechnet.
2. Schadensfreiheit: Bei Schadensfreiheit vermindert sich die Generelle oder von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung bei bestehenden, nicht gekündigten Verträgen wie folgt: |
Verringerung der Selbstbeteiligung |
|
Nach "schadenfreien Versicherungsjahren" = SFK*
|
Selbstbeteiligung mindert sich um
|
Rückstufung im Rechtsschutzfall nach SFK*
|
|
0
|
-
|
-
|
|
1
|
-
|
-
|
|
2
|
1/3
|
0
|
|
3
|
2/3
|
0
|
|
4
|
3/3
|
0
|
|
5**
|
3/3
|
2
|
|
6**
|
3/3
|
3
|
|
7**
|
3/3
|
4
|
|
|
* Schadensfreiheitsklasse ** Zusätzliche Bonifikation zwischen dem 5. und 7. schadenfreien Versicherungsjahr ("Rabattretter") |
|
3. Keine Berechnung der SB in Auslandsschadenfällen bei Zahlungen an ausländische Rechtsanwälte.
4. Keine Berechnung der SB und keine Rückstufung, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung abgeschlossen ist. |
Hinweise auf weiteren Versicherungsschutz |
- Vermieter-Rechtsschutz (§29 ARB-RU 2005) als Vermieter von Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Grundstücken
- Zusatz-Versicherung für volljährige, berufstätige und unverheiratete Kinder Volljährige, unverheiratete Kinder, die bereits eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, können sich zu einer besonders günstigen Prämie versichern, solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern oder einem Elternteil leben. |
Druckbare Version
|
 |
AGB Verbraucherinformationen |
 |
 |
 |