Startseite Privat-Rechtsschutz Was ist versichert?
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Was ist versichert? |
Rundum-Paket für Nichtselbstständige bzw. Selbstständige (ohne Abischerung der gewerblichen Risiken) (§26 ARB-RU 2005)
Für Sie und Ihre Familie besteht Versicherungsschutz (soweit nicht von Ihnen abgewählt): |
Im Privatbereich |
Bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger, usw.), wie z.B. - aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, - bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen, - bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, - bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder - den Sozialversicherungsträgern sowie - in der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten. |
Im Berufsbereich |
Als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellte/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. - Kündigung oder - Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu - steuerrechtlichen Themen. |
Im Verkehrsbereich |
- Als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungkennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger - kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzte Fahrzeuge, mit Ausnahme von PKW, Kombis und Krädern -, - als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge, - als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art. - Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert. - Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt - dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie. - In der Leistungsart Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen. - Eingeschlossen sind Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind. |
Im Immobilienbereich |
- Für Eigentümer und/oder - Mieter aller von Ihnen und Ihrer Familie selbstbewohnten Wohneinheiten und Grundstücke im Inland (z.B. Schrebergärten und Obstgrundstücke) -ohne Vermietung- mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen. |
Abwahl |
Folgende Leistungen bzw. Leistungsbereiche können - soweit für Sie nicht erforderlich- gegen Prämienabschlag abgewählt werden:
- der Arbeits-Rechtsschutz (Teil aus dem Berufsbereich) - der gesamte Verkehrsbereich - der gesamte Immobilienbereich (Miete/Eigentum) |
Vorsorgeregelungen |
Sie können bei Vertragsabschluss entscheiden, obspäter von der Rechtschutz Union neu eingeführte, verbesserte Leistungen automatisch immer auch für Sie gelten sollen. Erhöht sich dadurch in der Zukunft u.U. die Prämie etc., steht Ihnen innerhalb von drei Monaten nach Information über eine automatische Leistungs-Optimierung (LeO) ein Widerspruchsrecht zu. Üben Sie das Widerspruchsrecht aus, gelten wieder die bisherigen Bedingungen (Leistungen und Prämien).
Nehmen Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied während der Vertragsdauer eine selbstständige, gewerbliche oder sonstige freiberufliche Tätigkeit auf, können Sie innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob der Versicherungsschutz rückwirkend ab Aufnahme dieser Tätigkeit entsprechend erweitert bzw. durch eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung ergänzt werden soll.
Endet die Mitversicherung eines Kindes durch Heirat etc., kann Ihr Kind ebenfalls sechs Monate lang entscheiden, ob es rückwirkend eine eigene Rechtsschutzversicherung bei der Rechtschutz Union abschließen möchte. |
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Druckbare Version
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AGB Verbraucherinformationen |
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