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Wer ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie, das heißt:

- Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner
- Ihre minderjährigen und unverheirateten bzw. nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgeld erhalten. Darüber hinaus sind die Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
- Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
- Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichtehelichen Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern.

Singles können sich gegen einen Prämienabschlag besonders günstig bei der Rechtschutz Union versichern. Die Kinder und Eltern nach den vorgenannten Definitionen gelten selbstverständlich auch dann mitversichert (Single-Familie®).


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