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Rechtsschutz für Vereine (§ 24 ARB-RU 2005)

Gerade Vereine müssen mit ihren finanziellen Mitteln haushalten, weil sie sich nur über Mitgliedsbeiträge und Sponsorengelder finanzieren. Aus diesem Grund können unvorhergesehene Ereignisse die finanzielle Lage schnell ändern.

Dann nämlich, wenn es z.B. nach einem Unfall auf Ihrem Vereinsgelände zu Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft kommt. Körperverletzung ist eine ernstzunehmende Angelegenheit. Oder wenn Beschäftigte des Vereins ihren Pflichten als Arbeitnehmer nicht im erforderlichen Umfang nachkommen. Um so wichtiger ist es, einen Anwalt zur Seite zu haben, der sich in diesen Sachen auskennt.

Um die hierbei anfallenden Kosten kümmert sich Ihre Rechtsschutzversicherung, denn diese wandelt das unkalkulierbare Kostenrisiko eines Rechtsstreites in einen überschaubaren Beitrag um.

Wer ist versichert?

Bei Vereinen besteht Versicherungsschutz für die
>> gesetzlichen Vertreter,
>> Beschäftigten und
>> Vereinsmitglieder,
jeweils für die Warnehmung von Vereinsaufgaben entsprechend der Vereinssatzung.

Was ist versichert?

Dieser umfassende Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:

>> Schadenersatz-Rechtsschutz

>> Arbeits-Rechtsschutz

>> Steuer-Rechtsschutz

>> Sozialgerichts-Rechtsschutz

>> Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

>> Straf-Rechtsschutz
- passiv
- aktiv (Opfer-Rechtsschutz)

>> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

>> Daten-Rechtsschutz

>> Erweiterter Verwaltungs-REchtsschutz vor Gerichten


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